In vielen älteren Einfamilienhäusern steckt sie noch in den Wänden, meist dort, wo seit Jahrzehnten niemand mehr hingeschaut hat: die sogenannte Nullung Schema III. Seit August 2024 ist klar, dass solche Installationen saniert werden müssen. Was dahintersteckt und was es für Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses konkret bedeutet.
Was ist Nullung Schema III?
In einer heutigen Installation führt jeder Stromkreis drei getrennte Leiter: den Aussenleiter (Phase), den Neutralleiter und den Schutzleiter. Der Schutzleiter hat nur eine Aufgabe: Tritt ein Fehler auf, leitet er den Strom sicher ab, damit die Sicherung oder der Fehlerstromschutzschalter auslöst, bevor jemand zu Schaden kommt.
Bei der Nullung Schema III fehlt dieser separate Schutzleiter. Stattdessen ist der Schutzkontakt direkt beim Verbraucher, etwa in der Steckdose, mit einer kurzen Drahtbrücke am Neutralleiter angeschlossen. Ein einziger Draht übernimmt also zwei Aufgaben gleichzeitig. Das war in der Schweiz bis etwa 1960 üblich und wurde vereinzelt noch bis 1985 verbaut. Seit 1985 gilt es nicht mehr als Stand der Technik.
Warum ist das gefährlich?
Moderne Installationen brauchen zwei Fehler gleichzeitig, um gefährlich zu werden. Bei Schema III reicht einer:
- Eine lose oder korrodierte Verbindung am Neutralleiter, und das Gehäuse eines Geräts kann unter Spannung stehen, ohne dass von aussen etwas auffällt.
- Wurden Aussen- und Neutralleiter irgendwann vertauscht, liegt die volle Spannung direkt am Gehäuse.
- Wird eine alte Steckdose ersetzt und die Brücke dabei vergessen, ist der Schutz komplett weg.
- Ein Fehlerstromschutzschalter, heute Standard, lässt sich bei Schema III kaum nachrüsten.
Dazu kommt: In vielen Einfamilienhäusern wurde über die Jahre selbst gebastelt, ein Steckdosenwechsel hier, eine Erweiterung dort. Und jüngere Elektrofachleute lernen das System in der Ausbildung gar nicht mehr kennen.
Was gilt rechtlich?
| Ab | Regelung |
|---|---|
| 1985 | Schema III gilt nicht mehr als Stand der Technik |
| 1.1.2018 | Kontrollperiode 5 Jahre für Installationsteile nach Schema III |
| 1.7.2022 | Kontrollperiode 5 Jahre für die gesamte Installation, sobald ein Teil davon Schema III enthält |
| 1.8.2024 | ESTI-Weisung Nr. 225: grundsätzliche Sanierungspflicht |
Mit der Weisung Nr. 225 hält das Eidgenössische Starkstrominspektorat fest, dass der überwiegende Teil der Schema-III-Installationen saniert werden muss. Der Bestandesschutz, “das war damals so erlaubt”, greift nicht mehr. Als Eigentümer sind Sie nach NIV verpflichtet, Mängel unverzüglich zu beheben. Wer eine Installation nach Schema III bewusst weiterbetreibt, obwohl er von der Abweichung weiss, trägt bei einem Unfall die Konsequenzen, zivil- und strafrechtlich.
Ihr Einfamilienhaus im Detail

Das Tückische am Einfamilienhaus: Oft ist nur ein einziger Stromkreis noch nach Schema III verdrahtet, häufig im Estrich, wo früher ein Bügelraum oder eine Nähstube versorgt wurde, oder im Keller an einer alten Werkbank. Der Rest des Hauses wurde vielleicht längst modernisiert. Trotzdem gilt: Enthält auch nur ein Raum noch Schema III, fällt die Kontrollperiode für die gesamte Hausinstallation auf 5 Jahre, nicht nur für den betroffenen Stromkreis.
Anders als bei einer Eigentumswohnung gibt es hier keine Verwaltung, die sich um die Organisation kümmert, und anders als beim Mehrfamilienhaus keine Mieter, die den Schaden melden könnten. Die Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen als Eigentümer. Das hat einen Vorteil: Sie entscheiden allein über Zeitpunkt und Umfang der Sanierung.
Wie läuft eine Sanierung ab?
- Eine Kontrolle zeigt, welche Stromkreise und Anlageteile betroffen sind.
- Ein Elektroinstallateur erstellt ein Sanierungskonzept und eine Offerte.
- Die betroffenen Leitungen werden durch neue mit separatem Schutzleiter ersetzt, in der Regel inklusive Fehlerstromschutz in der Verteilung.
- Nach Abschluss wird die Installation kontrolliert und ein Sicherheitsnachweis ausgestellt.
Der Vorteil danach: Ist kein Schema III mehr vorhanden, gilt wieder die normale Kontrollperiode von 20 Jahren für Wohnbauten. Die häufigen Kontrollen und die damit verbundenen Kosten entfallen.
Tipp: Sanierung mit anderen Projekten verbinden
Planen Sie ohnehin eine neue Küche, eine Badsanierung, eine PV-Anlage oder eine Ladestation fürs Elektroauto? Dann ist das der ideale Zeitpunkt, die Schema-III-Installation gleich mitzusanieren, das spart Aufwand, weil Wände und Leitungswege nur einmal geöffnet werden. Aufschieben sollten Sie es trotzdem nicht: Die Verantwortung liegt ab Kenntnis des Mangels bei Ihnen.
Weiterführend: NIV-Kontrollperioden erklärt · Mängel bei der Elektrokontrolle: Was tun? · Elektrokontrolle bei Handänderung
Unsicher, ob in Ihrem Einfamilienhaus noch Schema III verbaut ist? Kontaktieren Sie uns, wir klären das im Rahmen einer Elektrokontrolle zuverlässig ab und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
Quellen: ESTI-Weisung Nr. 225 “Sanierung von Installationen nach Nullung Schema III” (gültig ab 1.8.2024), Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27), Anhang Ziff. 2.3.11.
Zertifizierter Sicherheitsberater (NIV Art. 27), ESTI-registriert (K-352577-4). Jahrelange Erfahrung in der Prüfung elektrischer Installationen im Kanton Zürich.